Bewerbungsbearbeitung

Bewerbungsbearbeitung
1. Repräsentationszuschussmodell
2. Allgemeines Instanzmodell 
3. Anträge auf Änderung der Prüfungstermine 

Dieses Recht ist in Art. 17 der Verordnung zur Beurteilung und Qualifizierung von Fächern (genehmigt vom Regierungsrat in seiner Sitzung vom 29. September 2009) geregelt, die Folgendes umfasst:

  1. Auf Antrag haben Studierende, die sich in einer der folgenden Ausnahmesituationen befinden, das Recht, bei der Durchführung fortlaufender Evaluationsaktivitäten und Prüfungen zu anderen als den geplanten Terminen unterstützt zu werden:
     
    •  Studierende, die Vertreter sind, können dieses Recht nach Maßgabe von Artikel 5.1.e) der Allgemeinen Studierendenordnung ausüben.
       
    • Studierende, die in verschiedenen Fächern eingeschrieben sind und deren Abschlussprüfungen am selben Tag stattfinden. In diesem Fall bezieht sich der Anspruch auf eine der genannten Prüfungen, deren Termin nur einmal geändert werden darf.
       
    • Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Beurteilung im Krankenhaus befinden oder in dieser Situation einen Verwandten ersten Grades haben.
       
    •  Tod eines Verwandten im ersten Grad der Blutsverwandtschaft am Tag der Prüfung oder in den vier Tagen davor.
       
    • Studierende, die Spitzensportler oder Hochleistungssportler sind, können dieses Recht nach Maßgabe des § 32 der Allgemeinen Studierendenordnung ausüben. In diesem Fall bezieht sich das geltend gemachte Recht nur auf Prüfungen, die mit einer geregelten sportlichen Betätigung zusammenfallen.
       
    •  Studierende, die das Studium mit der Berufstätigkeit verbinden müssen, wenn dokumentarisch zu begründen ist, dass der geltende Tarifvertrag die Bedingungen für die Ausübung des Rechts auf die für die Teilnahme an Prüfungen erforderlichen Genehmigungen gemäß Artikel 23.1.a) nicht enthält Gesetz 8/1980 vom 10. März über das Arbeitnehmerstatut.
       
  2. In den in Abschnitt 1 Buchstaben b) und e) genannten Situationen wird der Antrag über den Sekretär des Zentrums an den Koordinator des Fachgebiets gerichtet, wobei der für die Prüfung geplante Termin mindestens zwei Monate im Voraus bekannt gegeben werden muss. . Im Fall von Buchstabe b) bezieht sich der Antrag auf das im höheren Jahr angesiedelte Fach, sofern die Fächer aus einem anderen Jahr stammen. In anderen Fällen wird die Anfrage so schnell wie möglich und auf dem unter den Umständen am besten geeigneten Weg an den Koordinator des betreffenden Fachgebiets weitergeleitet.
     
  3. Der Koordinator des Fachs legt nach Anhörung des Studierenden und des für die Bewertungstätigkeit verantwortlichen Lehrpersonals den neuen Termin fest und teilt ihn den interessierten Parteien mit, der in jedem Fall mindestens drei Kalendertage später als der Tag liegen muss auf dem die Kommunikation entsteht. Sofern dies nicht aus materiellen Gründen unmöglich ist, gilt bei mehreren Anträgen auf Änderung des Termins derselben Prüfung der neue Termin für alle Bewerber.

Antrag auf Änderung des ETSi-Prüfungstermins

 

4. Bewertungsanfragen durch das spezifische Bewertungsgericht

Dieses Recht ist in der Verordnung zur Beurteilung und Qualifizierung von Fächern (genehmigt vom EZB-Rat in seiner Sitzung vom 29. September 2009) geregelt, in der festgelegt ist, dass Studierende das Recht haben, die Beurteilung durch das Gericht durchführen zu lassen Fachbewertung.

Das vom Fachbereichsrat gewählte Schiedsgericht besteht aus drei Professoren mit voller Lehrbefugnis in dem Wissensbereich oder verwandten Bereich, dem das Fach zugeordnet ist.

Das Mitglied mit dem höchsten Rang und Dienstalter führt den Vorsitz im Gericht und das Mitglied mit dem niedrigsten Rang und Dienstalter fungiert als Schriftführer.

Die Ausübung dieses Rechts muss schriftlich und ordnungsgemäß begründet beantragt und an den Dekan oder Direktor des Zentrums gerichtet werden (es wird dem Schulsekretariat vorgelegt), der zwei Monate im Voraus eine Kopie an den Direktor der Abteilung sendet der Frist für die Zustellung des Gesprächsprotokolls.

In diesem Dokument kann auch die Ablehnung von Mitgliedern des Gerichts beantragt werden, die vom Dekan oder Direktor des Zentrums einen Monat vor Ablauf der Frist für die Zustellung des Protokolls der Sitzung entschieden und den interessierten Parteien mitgeteilt werden muss.

Ebenso wird die Bewertung durch das Gericht durchgeführt, wenn sich die für die Bewertung verantwortlichen Lehrer in den im Gesetz 30/92 vom 26. November über die Rechtsordnung der öffentlichen Verwaltungen und das gemeinsame Verwaltungsverfahren vorgesehenen Fällen der Stimmenthaltung befinden.

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5. Einsprüche gegen die endgültige Qualifikation.

Dieses Recht ist in den Regulierungsbestimmungen für die Bewertung und Qualifikation von Fächern (genehmigt vom EZB-Rat in seiner Sitzung vom 29. September 2009) geregelt, in denen festgelegt ist, dass Studierende bei einem spezifischen Berufungsgericht für jedes Fach Berufung einlegen können die in den entsprechenden Ausschreibungen erzielten Noten. Das in Artikel 10 dieser Verordnung beschriebene spezifische Bewertungsgericht fungiert als spezifisches Berufungsgericht für das Thema. Professoren, deren Qualifikation angefochten wurde, können nicht als ordentliche Mitglieder des Schiedsgerichts teilnehmen.

Das Verfahren wird wie folgt sein:

  1. Der Einspruch wird innerhalb von maximal sieben Werktagen nach Veröffentlichung der Abschlussnoten schriftlich beim Sekretär des Zentrums eingereicht, der eine Kopie an die betroffene Abteilung sendet.
     
  2. Innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Berufung in der Abteilung informiert der Sekretär des Berufungsgerichts die für die Beurteilung der Berufung verantwortlichen Lehrer, die ihrerseits fünf Werktage Zeit haben, das Gericht schriftlich über die Vorwürfe zu informieren sie für angemessen halten.
     
  3. Der Sekretär des Berufungsgerichts informiert den Berufungskläger über die Vorwürfe der Professoren, die ihrerseits fünf Werktage Zeit haben, dem Gericht die Vorwürfe, die sie für angemessen halten, schriftlich vorzulegen.
     
  4. Das spezifische Berufungsgericht prüft das Berufungsdokument, die Dokumente und sonstigen Materialien, auf denen die Bewertung und die Vorwürfe der Lehrer und des Berufungsklägers basieren, und entscheidet über die Berufung innerhalb einer Frist von maximal einem Monat nach ihrer Vorlage. Die Schulzeiten im Sommer, Weihnachten, Ostern und die Messe von Sevilla gelten für diese Zwecke als arbeitsfreie Zeiten.
     
  5. Der Gerichtssekretär teilt den Beschluss dem Studierenden und den für die Bewertung verantwortlichen Professoren schriftlich mit.
     
  6. Wird der Berufung stattgegeben und wirkt sie sich auf die endgültige Qualifikation einer Berufung aus, wird die daraus resultierende neue Qualifikation zusammen mit einer Kopie des Beschlusses mittels eines vom Präsidenten des jeweiligen Berufungsgerichts unterzeichneten Dokuments in das Protokoll aufgenommen. der Direktor der Abteilung und der Sekretär des Zentrums.

Gegen die Beschlüsse der Berufungsgerichte kann beim Rektor gemäß den im Gesetz 30/1992 vom 26. November über die Rechtsordnung der öffentlichen Verwaltungen und das gemeinsame Verwaltungsverfahren festgelegten Bedingungen und Formen Berufung eingelegt werden.

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7. Stipendienbewerbungen für die allgemeine Ausschreibung des Ministeriums für Bildung und Berufsbildung

Hier finden Sie Informationen zu den Stipendien und Förderangeboten des Ministeriums im Bereich der Hochschulbildung.
Anfragen hier

8. Stornierungsanfragen der Registrierung 

Anträge auf Stornierung der Registrierung müssen vor dem 31. März eingereicht werden.
Es müssen die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
• ordnungsgemäß ausgefüllter Antrag
; • gegebenenfalls eine Bescheinigung über die angeblichen Umstände, die zur Stornierung geführt haben.

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10. Anträge auf Rückerstattung öffentlicher Preise

Es ist erforderlich, folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Ordnungsgemäß ausgefülltes Rücksendeformular.
     
  • Nachweis der erfolgten Zahlung.
     
  • Diese Dokumentation, die die Rückgabe rechtfertigt.

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11. Antrag auf Ausstellung des Hochschulausweises
13. Anträge auf Expedition des europäischen Ergänzungsmittels zum Titel (SET)

Was ist die europäische Ergänzung zum SET-Titel?

Es handelt sich um ein Dokument, das in zwei Sprachen ausgestellt wird, an der Universität Sevilla in Spanisch und Englisch, das dem offiziellen Universitätsabschluss beiliegt und die Lernergebnisse widerspiegelt und die vom Studenten erworbenen Kenntnisse und beruflichen Fähigkeiten anerkennt.

In Spanien ist das Königliche Dekret 1004/2003 vom 1. August die Regelung, die das Verfahren zur Ausstellung des SET festlegt.

An der Universität Sevilla wird die Ausstellung des SET durch die Weisung vom 26. März 2008 geregelt.

Was bietet das SET und welchen Zweck hat es?

Das SET ersetzt nicht den Abschluss, sondern liefert umfassendere Informationen über das Niveau und den Inhalt der Lehrtätigkeit sowie eine Beschreibung der absolvierten Studien, um die Mobilität der Absolventen im Rahmen des europäischen Hochschulraums zu fördern und zu erleichtern , was die akademische und berufliche Anerkennung zwischen den Ländern des europäischen Raums erleichtert.

Wer kann das SET anfordern?

Derzeit kann es für die Abschlüsse des ersten und zweiten Zyklus erneuerter Pläne sowie für Bachelor- und Master-Abschlüsse sowie für Studierende ausgestellt werden, die ihren offiziellen Universitätsabschluss nach dem 12. September 2003, dem Datum, an dem der Königliche Erlass in Kraft trat, beantragt hatten. das die Ausgabe regelt.

Wo kann ich das SET anfordern?

Der Antrag wird über das elektronische Hauptquartier der Universität von Sevilla , indem er auf sein digitales Zertifikat oder mit seinem UVUs zugreift.

Wo kann ich das SET abholen, nachdem es gedruckt wurde?

Der SET wird im Zentrumssekretariat abgeholt. Der Widerruf kann durch eine andere Person als den Interessenten erfolgen, sofern diese durch Erteilung einer entsprechenden Vollmacht ordnungsgemäß bevollmächtigt ist. Auf schriftlichen Antrag kann es jedoch per Post an die Adresse des Interessenten versandt werden.

Laden Sie das Dokument zur Erteilung der Vertretung im PDF-Format herunter


Verfahren, um die im Sekretariat festgelegten festgelegten Verfahren zu beantragen (vorherige Express -Autorisierung):

1. Sekretariat wird auf Wunsch der interessierten Partei den Entwurf des Sets drucken, dass er ihm die Zustimmung erteilt.
2. Die folgende Dokumentation wird an das Sekretariat geliefert:

  • Entwurf des SET mit Zustimmung der interessierten Partei unterzeichnet.

  • Zwei zwanghafte Fotokopien des DNI in Kraft.

  • Ordnungsgemäß ausgefüllter Antrag.

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14. Themenprogrammanfragen
15. Gruppenänderungswünsche
16. Anträge auf Anerkennung von Sprachkenntnissen

Um die für das Studium erforderlichen sprachlichen Fähigkeiten zu erwerben, ist die Beherrschung eines bestimmten Sprachniveaus erforderlich. Bei den Abschlüssen dieser Fakultät die erforderliche Sprache und das für den Erwerb des entsprechenden Titels .

Ebenso kann die Anrechnung eines höheren Niveaus dieser Sprache oder anderer Niveaus ab B1 einer zweiten Sprache zur Anerkennung von Wahlpflichtleistungen aus dem gemeinsamen Block dienen.

Anträge auf Anerkennung von Sprachleistungen

Die Anerkennung von Studienleistungen für akkreditierte Sprachkompetenzen in Sprachen des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen muss nach folgendem Verfahren erfolgen:

  1. Sprachinstitut der Universität Sevilla eine Anerkennung seiner Sprachkenntnisse auf einem bestimmten Niveau und in einer bestimmten Sprache beantragen
  2. Nach der Bewilligung durch das Sprachinstitut kann der Student diese im virtuellen Sekretariat einsehen
  3. Von diesem Moment an muss sich der Schüler an das Schulsekretariat wenden, um einen Antrag auf Anerkennung der Credits einzureichen, die dem anerkannten Niveau und der akkreditierten Sprache entsprechen. Es ist nicht erforderlich, einen Nachweis zu erbringen.

Annahmen:

  • Englischniveau B2: 4,5 Credits in GITI, GITT, GIQ, GIA und GIC (Englisch im Ingenieurwesen)
  • Englischniveau B2: 3 Credits in GIOI, GIEN und GIERM
  • Für jedes Englischniveau über B2: 3 Credits
  • Für jedes Niveau einer zweiten Sprache: 3 Credits (mindestens B1 und B1 in Englisch müssen angerechnet werden)

Für die Bereiche Hochschulkultur, Sport, Studierendenvertretung, Solidarität, Kooperation, Sprachakkreditierung und sportliche Aktivitäten können maximal 6 Wahlpflichtpunkte des gemeinsamen Blocks im Laufe des Studiums anerkannt werden.

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Anerkennung von Zertifizierungen

Zu diesem Zweck können Studierende einen Antrag stellen, die über eines der Diplome, Titel oder Akkreditierungszertifikate verfügen, die in den vom Sprachinstitut anerkannten Zertifikatslisten und als gleichwertig mit dem Niveau B1 oder höher der betreffenden Sprache gelten an das Sprachinstitut der Universität Sevilla zur Validierung und Anerkennung des vorgelegten Dokuments unter Angabe des entsprechenden Niveaus der Sprachkenntnisse.
 
Weitere Informationen beim US Language Institute .

 

17. Antrag auf Status als Student mit besonderem akademischen Förderbedarf

Um die Mindestanzahl der Credits für die Einschreibung auf 12 Credits zu reduzieren, können Studierende, die ihr Studium mit einer Berufstätigkeit verbinden müssen, den Status eines Studierenden mit besonderem akademischen Förderbedarf beantragen.

Innerhalb der Anmeldefrist müssen sie dem Sekretariat folgende Unterlagen vorlegen:

  • Beispiel
  • Kopie des Arbeitsvertrags
  • Arbeitslebensbericht, herausgegeben vom Territorial Treasury of Social Security

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Darüber hinaus bietet die Universität Sevilla Studierenden mit besonderen akademischen Bedürfnissen angemessene akademische Unterstützung und Beratung an, wobei folgende Situationen unterschieden werden:


a) Studierende mit Behinderung im Sinne von Artikel 28 der Allgemeinen Studierendenordnung.
b) Schwangere Studierende oder Studierende, die für Kinder unter drei Jahren oder ältere Personen in aufsteigender Linie verantwortlich sind.
c) Studierende, die Spitzensportler oder Hochleistungssportler im Sinne von Artikel 32 der oben genannten Bestimmungen sind.
d) Studierende mit anderen schwerwiegenden persönlichen Schwierigkeiten, wie unter anderem Opfer von Missbrauch, geschlechtsspezifischer Gewalt oder Terrorismus, sowie Studierende mit einem Grad der Behinderung von weniger als 33 %.

Konsultieren Sie die Allgemeinen Bestimmungen für Studierende der Universität Sevilla.

Aufmerksamkeitsdienst für die Universitätsgemeinschaft.