Schulbehörde
Schulbehörde
Der Schulrat ist das kollegiale Leitungsgremium des Zentrums. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Zur Wahl und Abberufung des Direktors.
- Um die Lehrpläne für die verschiedenen Studiengänge zu entwickeln, die an der
- Zentrum sowie Vorschläge zu dessen Änderung.
- Jährlich den Entwurf des Lehrorganisationsplans im Rahmen jedes Studienplans genehmigen;
- Genehmigung des Prüfungsplans und der per Verordnung festgelegten Bewertungstests für jedes akademische Jahr erfolgt nach vorheriger Zustimmung der Hochschulleitung und der
Studierendenvertretung
. - Nach Erhalt eines Berichts der betroffenen Ministerien die Vergabe
offizieller Qualifikationen sowie die Schaffung von akademischen Graden und Diplomen, die Bedingungen für deren Erwerb und den entsprechenden Studienplan vorzuschlagen. - Bericht über den Bedarf an Lehrpersonal gemäß den Lehrorganisationsplänen des Zentrums und über die Vorschläge zur Verteilung der Stellen der Fachbereiche mit Lehrtätigkeit am Zentrum.
- Formulieren Sie den Bedarf des Zentrums an Verwaltungs- und Servicepersonal.
- Formalisieren Sie Kooperationsvereinbarungen mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen.
- Die Verteilung der dem Zentrum zugewiesenen Haushaltsmittel genehmigen.
- Vorschlag zur Vergabe von Preisen und Auszeichnungen.