Schulbehörde

Schulbehörde

Die Schulbehörde ist das kollegiale Leitungsgremium des Zentrums. Zu seinen Funktionen gehören:

  • Wahl und Abberufung des Direktors.
  • Bereiten Sie die Entwürfe der Studienpläne für die verschiedenen in der Fakultät gelehrten Studiengänge vor
  • Zentrum sowie die Vorschläge zu deren Änderung.
  • Genehmigen Sie jährlich den Entwurf des Lehrorganisationsplans im Rahmen jedes Studienplans.
  • Genehmigen Sie für jedes Studienjahr nach vorheriger Vereinbarung zwischen der Leitung und der
    Studentendelegation den Prüfungsplan und die
    per Verordnung festgelegten Bewertungstests.
  • Schlagen Sie nach einem Bericht der betroffenen Abteilungen die Vergabe offizieller Qualifikationen
    sowie die Schaffung von Titeln und Diplomen, die Bedingungen für deren Erlangung und den entsprechenden Studienplan vor.
  • Informieren Sie sich über den Lehrbedarf gemäß den Lehrorganisationsplänen des Zentrums und über die Vorschläge zur Bereitstellung von Plätzen für die Fachbereiche mit Lehrtätigkeit am Zentrum.
  • Formulieren Sie den Bedarf des Zentrums hinsichtlich der Personalausstattung des Verwaltungs- und Servicepersonals.
  • Formulieren Sie Kooperationsvereinbarungen mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen.
  • Genehmigen Sie die Verteilung der dem Zentrum zugewiesenen Haushaltsmittel.
  • Schlagen Sie die Verleihung von Preisen und Auszeichnungen vor.