Schulbehörde

Schulbehörde

Der Schulrat ist das kollegiale Leitungsgremium des Zentrums. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Zur Wahl und Abberufung des Direktors.
  • Um die Lehrpläne für die verschiedenen Studiengänge zu entwickeln, die an der
  • Zentrum sowie Vorschläge zu dessen Änderung.
  • Jährlich den Entwurf des Lehrorganisationsplans im Rahmen jedes Studienplans genehmigen;
  • Genehmigung des Prüfungsplans und der per Verordnung festgelegten Bewertungstests für jedes akademische Jahr erfolgt nach vorheriger Zustimmung der Hochschulleitung und der
    Studierendenvertretung
    .
  • Nach Erhalt eines Berichts der betroffenen Ministerien die Vergabe
    offizieller Qualifikationen sowie die Schaffung von akademischen Graden und Diplomen, die Bedingungen für deren Erwerb und den entsprechenden Studienplan vorzuschlagen.
  • Bericht über den Bedarf an Lehrpersonal gemäß den Lehrorganisationsplänen des Zentrums und über die Vorschläge zur Verteilung der Stellen der Fachbereiche mit Lehrtätigkeit am Zentrum.
  • Formulieren Sie den Bedarf des Zentrums an Verwaltungs- und Servicepersonal.
  • Formalisieren Sie Kooperationsvereinbarungen mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen.
  • Die Verteilung der dem Zentrum zugewiesenen Haushaltsmittel genehmigen.
  • Vorschlag zur Vergabe von Preisen und Auszeichnungen.