Schulbehörde
Schulbehörde
Die Schulbehörde ist das kollegiale Leitungsgremium des Zentrums. Zu seinen Funktionen gehören:
- Wahl und Abberufung des Direktors.
- Bereiten Sie die Entwürfe der Studienpläne für die verschiedenen in der Fakultät gelehrten Studiengänge vor
- Zentrum sowie die Vorschläge zu deren Änderung.
- Genehmigen Sie jährlich den Entwurf des Lehrorganisationsplans im Rahmen jedes Studienplans.
- Genehmigen Sie für jedes Studienjahr nach vorheriger Vereinbarung zwischen der Leitung und der
Studentendelegation den Prüfungsplan und die
per Verordnung festgelegten Bewertungstests. - Schlagen Sie nach einem Bericht der betroffenen Abteilungen die Vergabe offizieller Qualifikationen
sowie die Schaffung von Titeln und Diplomen, die Bedingungen für deren Erlangung und den entsprechenden Studienplan vor. - Informieren Sie sich über den Lehrbedarf gemäß den Lehrorganisationsplänen des Zentrums und über die Vorschläge zur Bereitstellung von Plätzen für die Fachbereiche mit Lehrtätigkeit am Zentrum.
- Formulieren Sie den Bedarf des Zentrums hinsichtlich der Personalausstattung des Verwaltungs- und Servicepersonals.
- Formulieren Sie Kooperationsvereinbarungen mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen.
- Genehmigen Sie die Verteilung der dem Zentrum zugewiesenen Haushaltsmittel.
- Schlagen Sie die Verleihung von Preisen und Auszeichnungen vor.