Bearbeitung von Anträgen

Bearbeitung von Anträgen
1. Modell zur Gewährung von Vertretung
2. Allgemeines Instanzmodell 
3. Anträge auf Änderung von Prüfungsterminen 

Dieses Recht ist in Artikel 17 der Verordnung über die Bewertung und Benotung von Prüfungsfächern (genehmigt vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 29. September 2009) geregelt, der Folgendes besagt:

  1. Studierende, die sich in einer der folgenden Ausnahmesituationen befinden, haben auf Antrag Anspruch darauf, dass die kontinuierlichen Leistungsnachweise und Prüfungen an anderen als den geplanten Terminen stattfinden:
     
    •  Studierende, die als Vertreter fungieren, können dieses Recht gemäß den Bestimmungen in Artikel 5.1.e) der Allgemeinen Studienordnung ausüben.
       
    • Studierende, die in verschiedenen Fächern eingeschrieben sind und deren Abschlussprüfungen auf denselben Tag fallen. In diesem Fall bezieht sich das Recht auf eine dieser Prüfungen, deren Termin nur einmal geändert werden kann.
       
    • Studierende, die am Tag der Beurteilung im Krankenhaus sind oder einen Verwandten ersten Grades in dieser Situation haben.
       
    •  Tod eines Verwandten ersten Grades am Tag der Untersuchung oder in den vier Tagen davor.
       
    • Studierende, die Leistungssportler sind, können dieses Recht gemäß Artikel 32 der Allgemeinen Studienordnung ausüben. In diesem Fall bezieht sich das genannte Recht ausschließlich auf Prüfungen, die mit reglementierten sportlichen Aktivitäten zusammenfallen.
       
    •  Studierende, die ihr Studium mit einer Erwerbstätigkeit kombinieren müssen, für den Fall, dass der anwendbare Tarifvertrag die in Artikel 23.1.a) des Gesetzes 8/1980 vom 10. März über das Arbeitnehmerstatut festgelegten Bedingungen für die Ausübung des Rechts auf die erforderlichen Genehmigungen zur Teilnahme an Prüfungen nicht enthält.
       
  2. In den unter Punkt b) und e) von Abschnitt 1 beschriebenen Fällen muss der Antrag mindestens zwei Monate vor dem geplanten Prüfungstermin über das Sekretariat des Zentrums an den Kurskoordinator gerichtet werden. Im Fall von Punkt b) muss sich der Antrag, falls die Kurse in unterschiedlichen Jahren stattfinden, auf den Kurs des höheren Jahrgangs beziehen. In allen anderen Fällen ist der Antrag so bald wie möglich und auf dem jeweils geeignetsten Weg an den Kurskoordinator zu richten.
     
  3. Der Kurskoordinator legt nach Rücksprache mit dem Studierenden und dem für die Prüfung zuständigen Dozenten den neuen Prüfungstermin fest und teilt ihn den Betroffenen mit. Dieser neue Termin muss mindestens drei Kalendertage nach dem Datum der Bekanntgabe liegen. Sofern keine praktischen Hindernisse bestehen, gilt bei mehreren Anträgen auf Terminänderung für dieselbe Prüfung für alle Antragsteller der gleiche neue Termin.

Antrag auf Änderung des Prüfungstermins bei ETSi

 

4. Evaluierungsanträge über das spezifische Evaluierungstribunal

Dieses Recht ist in der Verordnung über die Bewertung und Benotung von Fächern (genehmigt vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 29. September 2009) geregelt, in der festgelegt ist, dass Studierende das Recht haben, die Bewertung vom jeweiligen Fachprüfungsausschuss durchführen zu lassen.

Das vom Fachbereichsrat ausgewählte Tribunal besteht aus drei Professoren mit voller Lehrbefugnis im Fachgebiet oder einem verwandten Fachgebiet, dem das Fach zugeordnet ist.

Den Vorsitz im Gericht führt das Mitglied mit dem höchsten Rang und der größten Dienstzeit, das Mitglied mit dem niedrigsten Rang und der geringsten Dienstzeit fungiert als Sekretär.

Die Ausübung dieses Rechts kann durch einen ordnungsgemäß begründeten schriftlichen Antrag an den Dekan oder Direktor des Zentrums (der dem Sekretariat der Fakultät vorgelegt wird) beantragt werden, der zwei Monate vor dem Abgabetermin für das Protokoll der Anhörung eine Kopie an den Direktor des Fachbereichs weiterleitet.

In diesem Dokument kann auch die Ablehnung von Mitgliedern des Tribunals beantragt werden, die vom Dekan oder Direktor des Zentrums einen Monat vor dem Abgabetermin für das Protokoll der Sitzung entschieden und den betroffenen Parteien mitgeteilt werden muss.

Ebenso wird die Bewertung vom Tribunal durchgeführt, wenn die für die Bewertung zuständigen Lehrer in den im Gesetz 30/92 vom 26. November über die Rechtsordnung der öffentlichen Verwaltungen und das allgemeine Verwaltungsverfahren vorgesehenen Fällen der Enthaltung sind.

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5. Einsprüche gegen die Endnote.

Dieses Recht ist in der Prüfungsordnung (vom Universitätsrat in seiner Sitzung vom 29. September 2009 verabschiedet) geregelt. Diese sieht vor, dass Studierende gegen die in den Prüfungszeiträumen für jedes Fach erzielten Noten bei einer spezifischen Beschwerdekommission Berufung einlegen können. Die in Artikel 10 dieser Prüfungsordnung genannte spezifische Prüfungskommission fungiert als spezifische Beschwerdekommission für das betreffende Fach. Professoren, deren Note angefochten wurde, dürfen nicht als ordentliche Mitglieder dieser Kommission fungieren.

Das Verfahren wird wie folgt ablaufen:

  1. Der Einspruch muss innerhalb von maximal sieben Werktagen nach Veröffentlichung der Endnoten schriftlich beim Sekretariat des Zentrums eingereicht werden, welches eine Kopie an die betroffene Abteilung weiterleitet.
     
  2. Innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Beschwerde im Ministerium wird der Sekretär des Berufungsgerichts die für die Bewertung zuständigen Professoren informieren, die dann fünf Werktage Zeit haben, dem Gericht schriftlich alle Argumente vorzulegen, die sie für angemessen halten.
     
  3. Der Sekretär des Berufungsgerichts wird den Beschwerdeführer über die Anschuldigungen der Professoren informieren. Dieser hat dann fünf Werktage Zeit, dem Gericht schriftlich alle Anschuldigungen vorzulegen, die er für angemessen hält.
     
  4. Das zuständige Berufungsgericht wird die Berufungsschrift, die Unterlagen und sonstigen Materialien, auf denen die Bewertung beruhte, sowie die Behauptungen der Lehrer und des Berufungsklägers prüfen und über die Berufung innerhalb eines Höchstzeitraums von einem Monat nach deren Einreichung entscheiden. Dabei werden die unterrichtsfreien Zeiten im Sommer, an Weihnachten, in der Karwoche und während der Feria de Sevilla als arbeitsfreie Zeiten für diese Zwecke berücksichtigt.
     
  5. Der Gerichtssekretär wird dem Schüler und den für die Bewertung verantwortlichen Lehrern die Entscheidung schriftlich mitteilen.
     
  6. Wird der Einspruch stattgegeben und hat er Auswirkungen auf die endgültige Bewertung einer Ausschreibung, so wird die daraus resultierende neue Bewertung zusammen mit einer Kopie des Beschlusses in das Protokoll der Ausschreibung aufgenommen. Dies erfolgt durch eine Erklärung, die vom Präsidenten des Berufungsgerichts, dem Direktor der Abteilung und dem Sekretär des Zentrums unterzeichnet ist.

Gegen Entscheidungen der Berufungsgerichte kann innerhalb der im Gesetz 30/1992 vom 26. November über die Rechtsordnung der öffentlichen Verwaltung und das allgemeine Verwaltungsverfahren festgelegten Fristen und Formen beim Rektor Berufung eingelegt werden.

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7. Stipendienanträge aus der allgemeinen Ausschreibung des Ministeriums für Bildung und Berufsausbildung

Hier finden Sie Informationen zu Stipendien und Zuschüssen, die dieses Ministerium für ein Hochschulstudium anbietet.
Hier bewerben.

8. Anträge auf Abmeldung 

Anträge auf Abmeldung vom Studium müssen vor dem 31. März eingereicht werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
• Vollständig ausgefülltes Antragsformular
• Gegebenenfalls Belege für die Umstände, die den Abmeldeantrag rechtfertigen sollen.

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10. Anträge auf Rückerstattung öffentlicher Preise

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Ordnungsgemäß ausgefülltes Rücksendeformular.
     
  • Zahlungsnachweis wurde erbracht.
     
  • Dokumentation, die die Rückgabe rechtfertigt.

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11. Anträge auf Ausstellung der Universitätskarte
13. Anträge auf Ausstellung des Europäischen Diploma Supplements (EDS)

Was ist das Europäische Diploma Supplement (EDS)?

Es handelt sich um ein Dokument, das in zwei Sprachen ausgestellt wird, an der Universität Sevilla in Spanisch und Englisch, das den offiziellen Universitätsabschluss begleitet und die Lernergebnisse, das anerkannte Wissen und die vom Studenten erworbenen beruflichen Fähigkeiten widerspiegelt.

In Spanien ist die Verordnung, die das Verfahren zur Ausstellung der SET festlegt, das Königliche Dekret 1004/2003 vom 1. August.

An der Universität Sevilla wird die Ausstellung des SET durch die Anweisung vom 26. März 2008 geregelt.

Was bietet das SET und welchen Zweck verfolgt es?

Das SET ersetzt nicht den Hochschulabschluss, sondern bietet umfassendere Informationen über Niveau und Inhalt der Lehre sowie eine Beschreibung der absolvierten Studien, um die Mobilität der Absolventen im Rahmen des Europäischen Hochschulraums zu fördern und zu erleichtern und die akademische und berufliche Anerkennung zwischen den Ländern des europäischen Raums zu erleichtern.

Wer kann das SET bestellen?

Derzeit kann es für Bachelor- und Masterabschlüsse im Rahmen von Studiengängen mit erneuerten Studienplänen ausgestellt werden, und zwar für Studierende, die ihren offiziellen Universitätsabschluss nach dem 12. September 2003 beantragt haben, dem Datum, an dem das königliche Dekret zur Regelung seiner Ausstellung in Kraft trat.

Wo kann ich mich für den SET bewerben?

Die Bewerbung wird über das elektronische Büro der Universität Sevilla , indem Sie sich mit Ihrem digitalen Zertifikat oder mit Ihrem UVUS anmelden.

Wo kann ich das Set abholen, sobald es gedruckt ist?

Die SET kann beim Sekretariat des Zentrums abgeholt werden. Sie kann auch von einer anderen Person als dem Interessenten abgeholt werden, sofern diese durch eine entsprechende Vollmacht ordnungsgemäß dazu bevollmächtigt ist. Auf schriftlichen Antrag kann sie jedoch auch per Post an die Adresse des Interessenten versandt werden.

Laden Sie das Vollmachtsdokument im PDF-Format herunter


Vorgehensweise zur Beantragung des SET beim Sekretariat (mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung):

1. Das Sekretariat druckt auf Wunsch des Interessenten den Entwurf des SET zur Genehmigung aus.
2. Folgende Unterlagen sind dem Sekretariat vorzulegen:

  • Entwurf des SET, unterzeichnet mit Zustimmung des Interessenten.

  • Zwei beglaubigte Fotokopien eines gültigen Personalausweises.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular.

Bewerbungsformular für Ingenieurstudiengänge herunterladen
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14. Anträge auf Studienleistungen
15. Gruppenänderungsanträge
16. Anträge auf Anerkennung von Sprachkenntnissen

Für den Erwerb der für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse ist ein gewisses Sprachniveau notwendig. Im Falle der von dieser Hochschule angebotenen Studiengänge auf dem Niveau B1 erforderlich, um den entsprechenden Abschluss .

Ebenso kann die Anerkennung eines höheren Niveaus dieser Sprache oder anderer Niveaus ab B1 in einer zweiten Sprache dazu dienen, optionale Leistungspunkte aus dem gemeinsamen Block anzuerkennen.

Anträge auf Anerkennung von Sprachcredits

Die Anerkennung von Studienleistungen im Bachelorstudium für akkreditierte Sprachkompetenzen in Sprachen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen muss nach folgendem Verfahren erfolgen:

  1. Der Student muss die Anerkennung seiner Sprachkompetenzen auf einem bestimmten Niveau und in einer bestimmten Sprache am Sprachinstitut der Universität Sevilla beantragen.
  2. Nach der Genehmigung durch das Sprachinstitut kann der Student das Dokument im virtuellen Sekretariat einsehen
  3. Ab diesem Zeitpunkt begibt sich der Student zum Studierendensekretariat der Hochschule, um den Antrag auf Anerkennung der Studienleistungen entsprechend dem akkreditierten Niveau und der Sprache einzureichen. Es werden keine weiteren Unterlagen benötigt.

Annahmen:

  • Englischkenntnisse auf B2-Niveau: 4,5 Leistungspunkte in GITI, GITT, GIQ, GIA und GIC (English in Engineering)
  • Englischniveau B2: 3 Leistungspunkte in GIOI, GIEN und GIERM
  • Für jedes Niveau über B2 in Englisch: 3 Leistungspunkte
  • Für jede Stufe einer zweiten Fremdsprache: 3 Leistungspunkte (mindestens B1-Niveau und B1-Niveau in Englisch müssen anerkannt sein).

Die maximale Anzahl an Wahlpflichtpunkten aus dem gemeinsamen Block, die für universitäre kulturelle, sportliche, studentische Vertretungs-, Solidaritäts-, Kooperations-, Sprachakkreditierungs- und sportliche Aktivitäten anerkannt werden können, beträgt 6 während des Studiums.

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Anerkennung von Zertifizierungen

Studierende, die über ein Diplom, einen Abschluss oder ein Zertifikat verfügen, das in den vom Sprachinstitut der Universität Sevilla anerkannten Zertifizierungslisten ist und mindestens dem Niveau B1 in der jeweiligen Sprache entspricht, müssen daher die Validierung und Anerkennung des eingereichten Dokuments beim Sprachinstitut der Universität Sevilla beantragen und dabei das entsprechende Sprachniveau angeben.
 
Weitere Informationen erhalten Sie beim Sprachinstitut der Universität Sevilla .

 

17. Anträge auf Studentenstatus mit besonderen akademischen Bedürfnissen

Um die Mindestanzahl der zu belegenden Leistungspunkte auf 12 Leistungspunkte zu reduzieren, können Studierende, die ihr Studium mit einer Berufstätigkeit kombinieren müssen, den Status eines Studierenden mit besonderen akademischen Bedürfnissen beantragen.

Folgende Unterlagen müssen innerhalb der Anmeldefrist beim Studierendensekretariat eingereicht werden:

  • Beispiel
  • Kopie des Arbeitsvertrags
  • Beschäftigungsverlaufsbericht, ausgestellt vom Sozialversicherungsamt des jeweiligen Territoriums

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Darüber hinaus wird die Universität Sevilla Studierenden mit besonderen akademischen Bedürfnissen, einschließlich der folgenden Situationen, angemessene akademische Unterstützung und Beratung anbieten:


a) Studierende mit Behinderungen gemäß Artikel 28 der Allgemeinen Studienordnung.
b) Schwangere Studierende oder Studierende mit Kindern unter drei Jahren oder pflegebedürftigen älteren Angehörigen.
c) Studierende, die Leistungssportler sind, gemäß Artikel 32 der genannten Studienordnung.
d) Studierende mit anderen schwerwiegenden persönlichen Problemen, wie z. B. Opfer von Missbrauch, geschlechtsspezifischer Gewalt oder Terrorismus, sowie Studierende mit einem Behinderungsgrad von unter 33 %.

Bitte konsultieren Sie die Allgemeinen Studienbestimmungen der Universität Sevilla.

Universitätsgemeinschafts-Unterstützungsdienst.