Anträge auf Zulassung zur Wiederaufnahme des Bachelor-/Masterstudiums
Anträge auf Zulassung zur Wiederaufnahme des Bachelor-/Masterstudiums
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Studierende, die ein Studium abgebrochen haben, um ein anderes zu beginnen, können unter folgenden Voraussetzungen die Wiederaufnahme des ersten Studiums beantragen.
- Bachelor- und Masterstudiengänge: Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Studiums ist der erfolgreiche Abschluss von mindestens 6 Leistungspunkten.
Das Studium im ersten und zweiten Zyklus kann nicht wiederaufgenommen werden, da diese Studiengänge auslaufen. Studierende können sich jedoch in den Studiengang einarbeiten, der ihren vorherigen Abschluss ersetzt.
Es ist unerlässlich, dass Studierende, wie in der Studienordnung der Universität Sevilla festgelegt, noch alle Prüfungsmöglichkeiten für die Fächer des gewünschten Studiengangs ausgeschöpft haben.
Einzureichende Unterlagen:
- Antragsformular gemäß beigefügter Vorlage. ( Antragsformular herunterladen)
- Falls Sie das Studium, für das Sie Ihre Akte übertragen haben, abgeschlossen haben: beglaubigte Fotokopie des Abschlusszeugnisses oder Nachweis über die Beantragung.
- Falls diese noch nicht ausgefüllt wurden: beglaubigte Fotokopie der persönlichen akademischen Bescheinigung.
Die dem Antrag beizufügenden Unterlagen müssen nicht mehr vorgelegt werden, wenn das Studium, für das die Akte übertragen wurde, an der Universität Sevilla abgeschlossen ist.
Wer die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, muss sich über das Vorregistrierungsverfahren um den Platz bewerben.
Bewerbungszeitraum: 1. bis 15. September.
Wer sich nicht formell für einen Bachelor-/Masterstudiengang in nachfolgenden Kursen eingeschrieben und kein anderes Studium begonnen hat, kann sich innerhalb der allgemeinen Einschreibungsfrist direkt einschreiben.