Anträge auf Zulassung zur Wiederaufnahme des Bachelor-/Masterstudiums
Anträge auf Zulassung zur Wiederaufnahme des Bachelor-/Masterstudiums
-
Studierende, die ein Studium abgebrochen haben, um ein anderes zu studieren, können die Wiederaufnahme des ersten Studiums beantragen, wenn die folgenden Umstände eintreten.
- Abschluss- und Masterstudium: mindestens 6 Credits in dem wieder aufzunehmenden Studium erworben haben.
Studiengänge im ersten und zweiten Zyklus können nicht wieder aufgenommen werden, da sie vom Aussterben bedroht sind.
Sie können jedoch an den Abschluss angepasst werden, der den bisherigen Abschluss ersetzt. Für die Wiederaufnahme der Prüfungen, die in den Ständigkeitsbestimmungen der Universität Sevilla vorgesehen sind, ist es wichtig, dass Sie keines der Fächer des Abschlusses ausgeschöpft haben.
Zu präsentierende Dokumentation:
- Exemplar gemäß beigefügtem Modell. ( Instanz herunterladen)
- Wenn Sie das Studium, für das Sie Ihre Akte übermittelt haben, abgeschlossen haben: beglaubigte Fotokopie des Abschlusses oder Nachweis über die Anforderung.
- Falls Sie diese noch nicht ausgefüllt haben: beglaubigte Fotokopie der persönlichen Studienbescheinigung.
Die dem Antrag beigefügten Unterlagen müssen nicht vorgelegt werden, wenn das Studium, für das die Akte übertragen wurde, an der Universität Sevilla abgeschlossen wurde.
Wer die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, muss sich über das Vorregistrierungsverfahren um den Platz bewerben.
Bewerbungszeitraum: 1. bis 15. September.
Wer die Immatrikulation zum Bachelor-/Masterstudium in den Folgestudiengängen nicht formalisiert und auch kein anderes Studium aufgenommen hat, kann die Immatrikulation direkt innerhalb der allgemeinen Immatrikulationsfrist beantragen.