Bachelor- und Masterabschluss: Akademische Programme mit aufeinander aufbauenden Studienwegen (PARS)
Akademische Programme mit aufeinander aufbauenden Studienwegen
(Bachelor- und Masterabschluss, zwei aufeinanderfolgende Abschlüsse)
Seit dem Studienjahr 2022/2023 die ETSi Studiengänge mit aufeinander aufbauenden Studienwegen ( PARS ) an, die es Studierenden ermöglichen, Bachelor- und Masterabschluss nacheinander zu erwerben und somit eine umfassende Ausbildung auf beiden Ebenen zu erhalten. Die jeweiligen Berufsfelder, für die der Bachelor-, Master- und der kombinierte Bachelor- und Masterabschluss . Die Studierenden sind nicht verpflichtet, den Masterabschluss zu erwerben und können ihr Studium auch mit dem Bachelorabschluss abschließen.
Der Student erhält gegebenenfalls nacheinander den Bachelor- und den Master-Abschluss sowie ein Certificate of Completion of Academic Programs with Successive Courses (PARS), das von der ETSi ausgestellt wird .
Akademische Programme mit aufeinander aufbauenden Studienwegen | Associate Degree in PARS | Master-Abschluss im Zusammenhang mit PARS |
|---|---|---|
| PARS of Civil Engineering, Canals and Ports Professional qualification as a Civil Engineer (BOE A-2009-2738) | Abschluss in Bauingenieurwesen, Berufsqualifikation als Technischer Ingenieur für öffentliche Arbeiten (BOE-A-2009-2736) | Master-Abschluss in Bauingenieurwesen, Kanäle und Häfen Berufliche Qualifikation als Bauingenieur (BOE A-2009-2738) |
| PARS of Industrial Engineering Professional qualification as an Industrial Engineer (BOE A-2009-2740) | Bachelor-Abschluss in Industrietechnik ( Plan 2010 oder Plan 2024 ) | Master-Abschluss in Wirtschaftsingenieurwesen ( Plan 2014 oder ) Berufliche Qualifikation als Wirtschaftsingenieur (BOE A-2009-2740) |
| PARS of Telecommunications Engineering Professional qualification as a Telecommunications Engineer (BOE A-2009-2897) | Abschluss in Telekommunikationstechnik Berufliche Qualifikation als Telekommunikationstechniker (BOE A-2009-2894) | Master-Abschluss in Telekommunikationstechnik Berufliche Qualifikation als Telekommunikationsingenieur (BOE A-2009-2897) |
| PARS of Aeronautical Engineering Professional qualification as an Aeronautical Engineer (BOE A-2009-2741) | Abschluss in Luft- und Raumfahrttechnik, Berufsqualifikation als Luftfahrttechnischer Ingenieur (BOE A-2009-2737) | Master-Abschluss in Luft- und Raumfahrttechnik Berufliche Qualifikation als Luft- und Raumfahrtingenieur (BOE A-2009-2741) |
| PARS of Chemical Engineering Grants access to the profession of Chemical Engineer (BOE A-2009-12977) | Abschluss in Chemieingenieurwesen, Berufsqualifikation als Industrieingenieur (BOE A-2009-2893) | Master-Abschluss in Chemieingenieurwesen Offizielle Qualifikation für den Beruf des Chemieingenieurs (BOE A-2009-12977) |
Die Bezirkskommission von Andalusien hat mit Beschluss vom 17. Mai 2022 das Zulassungsverfahren für Bachelor- und Masterstudiengänge im Rahmen der akademischen Programme mit aufeinander aufbauenden Studienwegen (PARS) an den öffentlichen Universitäten Andalusiens genehmigt. Zugelassen sind Studierende, denen maximal 30 ECTS-Punkte zum Abschluss ihres Bachelorstudiums fehlen.
Im Masterstudiengang Bauingenieurwesen können Studierende der Fakultät für Bauingenieurwesen zugelassen werden, denen 12 ECTS-Punkte für ihre Abschlussarbeit (TFG) und bis zu 9 ECTS-Punkte aus Grundlagenfächern, Pflicht- oder Wahl-/Pflichtfächern der Spezialisierung fehlen. Die verbleibenden bis zu 30 ECTS-Punkte müssen aus Wahl- oder allgemeinen Wahlfächern stammen. Zudem ist ein hervorragender Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse (im Falle des ETSi: Englisch auf Niveau B1) zulässig.
Ein Student, der die vorgenannten akademischen Voraussetzungen erfüllt, kann daher zum entsprechenden Masterstudiengang zugelassen werden, ohne sein Bachelorstudium abgeschlossen zu haben, muss jedoch folgende weitere Aspekte berücksichtigen:
- Einen Studienplatz erhalten Sie nur dann am Ende des Voranmeldeverfahrens, wenn im Masterstudiengang noch Plätze frei sind.
- Studierende mit einem Hochschulabschluss werden bevorzugt.
- Unter keinen Umständen kann ein Master-Abschluss vor dem Bachelor-Abschluss erworben werden, der den Zugang zum Master-Programm ermöglicht.
Die Bewerbungsfrist für die Zulassung zur Phase 3 finden Sie auf der Website
DUA Da seit Einführung der qualifizierenden Masterstudiengänge in jedem Zulassungsverfahren stets freie Plätze vorhanden waren, ist ein Studienplatz in Phase 3 praktisch garantiert.
Die Bezirkskommission von Andalusien hat mit Beschluss vom 17. Mai 2022 das Zulassungsverfahren für Bachelor- und Masterstudiengänge im Rahmen der Studiengänge mit aufeinander aufbauenden Studienverläufen (PARS) an den öffentlichen Universitäten Andalusiens genehmigt. Zugelassen sind Studierende, denen maximal 30 ECTS-Punkte zum Abschluss ihres Bachelorstudiums fehlen.
Im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen können Studierende des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen zugelassen werden, denen noch 12 ECTS-Punkte für ihre Abschlussarbeit (TFG) und bis zu 9 ECTS-Punkte aus Grundlagenfächern, Pflichtfächern, fachübergreifenden Wahlfächern oder Wahl-/Pflichtfächern der Spezialisierung fehlen. Die verbleibenden ECTS-Punkte (bis zu 30) müssen aus spezialisierungsbezogenen oder allgemeinen Wahlfächern stammen. Zudem ist ein hervorragender Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse (im Falle des ETSi: Englisch auf Niveau B1) erforderlich.
Ein Student, der die vorgenannten akademischen Voraussetzungen erfüllt, kann daher zum entsprechenden Masterstudiengang zugelassen werden, ohne sein Bachelorstudium abgeschlossen zu haben, muss jedoch folgende weitere Aspekte berücksichtigen:
- Einen Studienplatz erhalten Sie nur dann am Ende des Voranmeldeverfahrens, wenn im Masterstudiengang noch Plätze frei sind.
- Studierende mit einem Hochschulabschluss werden bevorzugt.
- Unter keinen Umständen kann ein Master-Abschluss vor dem Bachelor-Abschluss erworben werden, der den Zugang zum Master-Programm ermöglicht.
Die Bewerbungsfrist für die Zulassung zur Phase 3 finden Sie auf der Website
DUA Da seit Einführung der qualifizierenden Masterstudiengänge in jedem Zulassungsverfahren stets freie Plätze vorhanden waren, ist ein Studienplatz in Phase 3 praktisch garantiert.
Die Bezirkskommission von Andalusien hat mit Beschluss vom 17. Mai 2022 das Zulassungsverfahren für Bachelor- und Masterstudiengänge im Rahmen der akademischen Programme mit aufeinander aufbauenden Studienwegen (PARS) an den öffentlichen Universitäten Andalusiens genehmigt. Die Zulassung gilt für Studierende, denen maximal 30 ECTS-Punkte zum Abschluss ihres Bachelorstudiums fehlen.
Im Fall des Masterstudiengangs Telekommunikationstechnik können Studierende der Fakultät für Telekommunikationstechnik mit zugelassen werden, die noch 12 ECTS-Punkte für ihre Abschlussarbeit (TFG) und bis zu 9 ECTS-Punkte in Grundlagenfächern (Pflicht- oder Wahlpflichtfächer) vorweisen müssen. Die verbleibenden ECTS-Punkte (bis zu 30) müssen aus Wahlpflichtfächern oder allgemeinen Wahlpflichtfächern stammen. Zudem ist ein hervorragender Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse (im Fall des ETSi: Englisch auf Niveau B1) erforderlich.
Ein Student, der die vorgenannten akademischen Voraussetzungen erfüllt, kann daher zum entsprechenden Masterstudiengang zugelassen werden, ohne sein Bachelorstudium abgeschlossen zu haben, muss jedoch folgende weitere Aspekte berücksichtigen:
- Einen Studienplatz erhalten Sie nur dann am Ende des Voranmeldeverfahrens, wenn im Masterstudiengang noch Plätze frei sind.
- Studierende mit einem Hochschulabschluss werden bevorzugt.
- Unter keinen Umständen kann ein Master-Abschluss vor dem Bachelor-Abschluss erworben werden, der den Zugang zum Master-Programm ermöglicht.
Die Bewerbungsfrist für die Zulassung zur Phase 3 finden Sie auf der Website
DUA Da seit Einführung der qualifizierenden Masterstudiengänge in jedem Zulassungsverfahren stets freie Plätze vorhanden waren, ist ein Studienplatz in Phase 3 praktisch garantiert.
Die Bezirkskommission von Andalusien hat mit Beschluss vom 17. Mai 2022 das Zulassungsverfahren für Bachelor- und Masterstudiengänge im Rahmen der akademischen Programme mit aufeinander aufbauenden Studienwegen (PARS) an den öffentlichen Universitäten Andalusiens genehmigt. Die Zulassung gilt für Studierende, denen maximal 30 ECTS-Punkte zum Abschluss ihres Bachelorstudiums fehlen.
Im Masterstudiengang Luft- und Raumfahrttechnik können des Luft- und Raumfahrttechnik dieser zugelassen werden, die noch 12 ECTS-Punkte für ihre Abschlussarbeit (TFG) und bis zu 9 ECTS-Punkte in Grundlagenfächern, Pflicht- oder Wahl-/Pflichtfächern der Spezialisierung vorweisen müssen. Die verbleibenden ECTS-Punkte (bis zu 30) müssen aus Wahl- oder allgemeinen Wahlfächern stammen. Zudem ist ein hervorragender Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse (im Falle des ETSi: Englisch auf Niveau B1) zulässig.
Ein Student, der die vorgenannten akademischen Voraussetzungen erfüllt, kann daher zum entsprechenden Masterstudiengang zugelassen werden, ohne sein Bachelorstudium abgeschlossen zu haben, muss jedoch folgende weitere Aspekte berücksichtigen:
- Einen Studienplatz erhalten Sie nur dann am Ende des Voranmeldeverfahrens, wenn im Masterstudiengang noch Plätze frei sind.
- Studierende mit einem Hochschulabschluss werden bevorzugt.
- Unter keinen Umständen kann ein Master-Abschluss vor dem Bachelor-Abschluss erworben werden, der den Zugang zum Master-Programm ermöglicht.
Die Bewerbungsfrist für die Zulassung zur Phase 3 finden Sie auf der Website
DUA Da seit Einführung der qualifizierenden Masterstudiengänge in jedem Zulassungsverfahren stets freie Plätze vorhanden waren, ist ein Studienplatz in Phase 3 praktisch garantiert.
Die Bezirkskommission von Andalusien hat mit Beschluss vom 17. Mai 2022 das Zulassungsverfahren für Bachelor- und Masterstudiengänge genehmigt, die an die Studienprogramme mit aufeinander aufbauenden Studienwegen (PARS) angebunden sind. Dies gilt für Studierende, denen maximal 30 ECTS-Punkte zum Abschluss ihres Bachelorstudiums fehlen.
Im Fall des Masterstudiengangs Chemieingenieurwesen können Studierende des Bachelorstudiengangs Chemieingenieurwesen dieser Hochschule zugelassen werden, die noch 12 ECTS-Punkte für ihre Abschlussarbeit (TFG) und bis zu 9 ECTS-Punkte in grundlegenden oder obligatorischen Lehrveranstaltungen vorweisen müssen. Die verbleibenden ECTS-Punkte (bis zu 30) müssen aus Wahlfächern stammen. Zudem ist ein hervorragender Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse (im Falle des ETSi: Englisch auf Niveau B1) zulässig.
Studierende, die die genannten akademischen Voraussetzungen erfüllen, können somit auch ohne Abschluss ihres Bachelorstudiums zum entsprechenden Masterstudiengang zugelassen werden. Dabei sind jedoch folgende weitere Aspekte zu berücksichtigen:
- Einen Studienplatz erhalten Sie nur dann am Ende des Voranmeldeverfahrens, wenn im Masterstudiengang noch Plätze frei sind.
- Studierende mit einem Hochschulabschluss werden bevorzugt.
- Unter keinen Umständen kann ein Master-Abschluss vor dem Bachelor-Abschluss erworben werden, der den Zugang zum Master-Programm ermöglicht.
Die Bewerbungsfrist für die Zulassung zur Phase 3 finden Sie auf der Website
DUA Da seit Einführung der qualifizierenden Masterstudiengänge in jedem Zulassungsverfahren stets freie Plätze vorhanden waren, ist ein Studienplatz in Phase 3 praktisch garantiert.