Qualitäts- und Überwachungskommissionen

 ETSi-Qualitätsausschüsse

Um die Implementierung des internen Qualitätssicherungssystems zu gewährleisten, verfügt die ETSi über verschiedene Komitees:

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Qualitätssicherungsausschüsse für Hochschulabschlüsse (CGCT) und Studienplanüberwachungsausschüsse (CSPE)
Die ETSi verfügt über mehrere gemeinsame CGCT-CSPE-Komitees für die von ihr angebotenen Studiengänge, die gegebenenfalls nach ihrer Zugehörigkeit zu einem PARS (Regionaler Hochschulbereich) oder dem Internationalen Campus der Technischen Universität Andalusien gruppiert sind. Diese Komitees sind für die Umsetzung des Qualitätssicherungssystems für Studiengänge verantwortlich und gewährleisten, dass Effektivität, Effizienz und Transparenz dessen Managementprinzipien darstellen. Sie sind außerdem zuständig für die Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen und die Einbindung aller relevanten Akteure (Lehrende, Verwaltungs- und Servicepersonal, Studierende, Hochschulleitungen und externe Partner).
Zentrumsausschuss für Qualitätssicherung (CGCC)
Eine zentrale Qualitätssicherungskommission (CGCC), die für die Implementierung eines Qualitätssicherungssystems auf Zentrumsebene verantwortlich ist und sicherstellt, dass die von den verschiedenen Qualitätssicherungskommissionen der Studiengänge sowie der zentralen gemeinsamen Dienstleistungsqualitätskommission entwickelten Verbesserungsvorschläge praktikabel und miteinander konsistent sind.
Qualitätsausschuss für gemeinsame Dienstleistungen des Zentrums (CCSC)
Eine gemeinsame Kommission für die Qualität der Dienstleistungen des Zentrums (CCSC), die für die Analyse und Verbesserung der verschiedenen Dienstleistungen zuständig ist, die die Tätigkeit des Zentrums unterstützen.
Ausschuss für Qualitätssicherung in der Lehre (Abschlussarbeiten, Masterarbeiten)

Ein Ausschuss für die Qualitätssicherung in der Lehre, dessen Aufgabe es ist, Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre am Zentrum vorzuschlagen; Maßnahmen oder Aktionen vorzuschlagen, die er für die Förderung und berufliche Weiterentwicklung der Dozenten des Zentrums für angemessen hält; alle vom Direktor oder dem Vorstand des Zentrums angeforderten Berichte zu erstellen; Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Lehre am Zentrum gemäß den Allgemeinen Bestimmungen für Lehrtätigkeiten beizulegen; und alle anderen Funktionen wahrzunehmen, die ihm durch die Satzung oder die Allgemeinen Bestimmungen für Lehrtätigkeiten übertragen werden.