Andere Probleme
Sobald der Eigentumsnachweis beim Sekretariat eingegangen ist, wird dieses dem Interessenten eine Mitteilung per Post zukommen lassen, damit dieser seinen Eigentumsnachweis in Empfang nehmen kann.
Die Bescheinigung muss persönlich vom Inhaber gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder von einer durch notariell beglaubigte Person abgeholt werden. Im letzteren Fall muss die abholende Person die notariell beglaubigte Vollmacht und ihren eigenen Personalausweis vorlegen. Die Quittung über die Beantragung der Bescheinigung muss ebenfalls eingereicht werden.
Sollte der Antragsteller seinen Wohnsitz an einem anderen Ort als der Sitz des Zentrums haben, kann er schriftlich beantragen, dass das Zentrum den Abschluss an die nächstgelegene Regierungsdelegation in der Provinz oder das nächstgelegene Konsulat sendet. Dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises beizufügen. Die Gebühren für die Übermittlung akademischer Abschlüsse an Regierungsdelegationen, Botschaften oder Konsulate sind ebenfalls zu entrichten.
Konsultieren Sie die Liste der Regierungsdelegationen.
Konsultieren Sie die Liste der spanischen Auslandsvertretungen.