Kredit für Computerausrüstung
Der Zweck dieses Dokuments besteht darin, die Bedingungen festzulegen, zu denen der Computerausrüstungsleihdienst des Rechenzentrums angeboten wird.
Die in diesem Dokument enthaltenen gesetzlichen Bestimmungen gelten für die zur Bereitstellung des Dienstes verfügbare Computerausrüstung und für potenzielle Benutzer des Dienstes, wie in den folgenden Abschnitten angegeben.
Potenzielle Nutzer des Dienstes sind Lehr- und Forschungspersonal sowie Mitarbeiter der Dienstverwaltung, die dem ETSI zugeordnet sind oder eindeutige Verbindungen zu diesem haben. Von nun an wird die Person, die Computerausrüstung gemäß den in diesem Dokument festgelegten Bedingungen leihweise erhält, als Begünstigter bezeichnet.
Die für den Leihdienst vorgesehene Computerausrüstung besteht aus Servern, Personalcomputern, Peripheriegeräten und elektronischen Komponenten, die voll funktionsfähig sind, jedoch aufgrund technischer Überalterung, Leistungsverlust oder höherer Rechenanforderungen entfernt oder ersetzt wurden.
Die Entscheidung über die zur Leihgabe zur Verfügung stehenden Geräte obliegt ausschließlich der Kalkulationszentrale.
- Das Darlehen für die Ausrüstung muss für einen festen, im Darlehensformular festgelegten Zeitraum gelten und darf niemals länger als drei Monate dauern.
- Eine Weitergabe, Nutznießung oder Vermietung an Dritte ist nicht gestattet.
- Abholung, Rückgabe und Transport liegen in der Verantwortung des Begünstigten.
- Die Installation und Wartung der Ausrüstung während der Leihfrist liegt in der Verantwortung des Begünstigten.
- Der Begünstigte ist für die Verwahrung und ordnungsgemäße Verwendung der ausgeliehenen Geräte verantwortlich.
- Bei Verlust der geliehenen Ausrüstung oder eines ihrer Zubehörteile ist der Begünstigte für deren Ersatz verantwortlich.
Bei der Zuteilung der Ausrüstung soll die Anzahl der Gruppen, die von der Dienstleistung profitieren (Abteilungen, Bereiche, Forschungsgruppen, Personal), maximiert werden, und sie erfolgt entsprechend der Verfügbarkeit der Ausrüstung unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien:
- Menge der gewünschten Ausrüstung.
- Zweck des Darlehens.
- Kreditlaufzeit.
Die Verwaltung der Ausleihe von Computerausrüstung erfolgt vollständig über die Benutzerinformationen des Berechnungszentrums.