Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen in offiziellen Bachelor- und Masterstudiengängen für Berufs- oder Berufserfahrung

Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen in offiziellen Bachelor- und Masterstudiengängen für Berufs- oder Berufserfahrung

Folgende Dokumentation wird präsentiert:

  • Ordnungsgemäß ausgefüllter Antrag.
     
  • Vom Finanzministerium für soziale Sicherheit ausgestellter Arbeitslebensbericht, in dem der Name des Unternehmens oder der Unternehmen sowie die Dienstzeit in der entsprechenden Beitragsgruppe aufgeführt sind.
     
  • Beglaubigte Kopien von Arbeitsverträgen oder Terminen mit Sozialversicherungsanmeldung.
     
  • Im Falle eines Selbstständigen oder selbstständigen Arbeitnehmers eine Bescheinigung der allgemeinen Sozialversicherungskasse über die Zeiträume der Registrierung in der Sozialversicherung im entsprechenden Sondersystem sowie eine Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit und der Zeit, in der sie ausgeübt wurde out muss bereitgestellt werden.
     
  • Bericht mit einer detaillierten Beschreibung der durchgeführten Aktivitäten oder Aufgaben und der Zeit, in der sie ausgeführt wurden.
     
  • Unternehmenszertifikate, die die bisherigen Tätigkeiten bescheinigen, und alle anderen Dokumente, die eine Überprüfung und Bestätigung der beanspruchten Erfahrung und ihres Zusammenhangs mit den Kompetenzen ermöglichen, die dem Abschluss, für den die Anerkennung beantragt wird, innewohnen.

Die Anzahl der Credits, die aufgrund akkreditierter Berufs- oder Berufserfahrung und inoffizieller universitärer Lehrtätigkeit gemäß den Artikeln 7 und 13 der Bestimmungen zur Anerkennung und Übertragung von Credits der Universität Sevilla anerkannt werden müssen, darf insgesamt nicht höher sein 15 Prozent der gesamten Credits, aus denen sich der angestrebte Studienplan zusammensetzt.
Innerhalb dieser Grenze werden für jedes Jahr ordnungsgemäß anerkannter Arbeit oder Berufserfahrung bis zu 6 Credits anerkannt.

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