Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen in offiziellen Bachelor- und Masterstudiengängen
Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen in offiziellen Bachelor- und Masterstudiengängen
Sie werden fristgerecht mit der Anmeldung vorgelegt:
- Anerkennungsantrag (online über diesen Zugang auszufüllen).
- Persönliche akademische Zertifizierung. Die Anzahl der Credits für die Fächer ist anzugeben.
Studierende eines anderen an der Universität Sevilla unterrichteten Studiengangs sind von der Vorlage dieser Bescheinigung befreit. - Studiengänge der anerkannten Fächer, entsprechend dem Kurs, in dem sie bestanden wurden, von der Einrichtung, in der sie belegt wurden, versiegelt oder digital signiert.
Die Studiengänge der in den automatischen Anerkennungstabellen enthaltenen Fächer werden nicht vorgestellt. - Studienplan, zu dem die bestandenen Fächer gehören. Nur im Falle eines außeruniversitären Studiums oder wenn die Anzahl der Credits nicht im Fachprogramm aufgeführt ist.
- Bereitstellung von Auslandsstudien müssen die Unterlagen von den hierfür zuständigen Behörden ausgestellt und ordnungsgemäß beglaubigt vorgelegt werden (ausgenommen solche aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) sowie ggf. vom offiziellen Übersetzer in Spanien ins Spanische übersetzt.
- Im letzteren Fall erfolgt zusätzlich eine Angabe zum universitären Notensystem des Herkunftslandes
Die Tabellen zur automatischen Erkennung finden Sie hier. (Genehmigt von der Credit Recognition Commission des Engineering ETS)