Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen durch die Studierendenvertretung

Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen durch die Studierendenvertretung

Die Mitgliedschaft in Leitungs- oder Vertretungsgremien der Universität Sevilla gilt als studentische Vertretungstätigkeit.

Dem Schulsekretär müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  •  Ordnungsgemäß ausgefüllter Antrag.
     
  • Vom Sekretär des Kollegiums ausgestellte Bescheinigung. Diese wird am Ende des Studienjahres ausgestellt.

Der anfängliche Satz anerkennungsfähiger Aktivitäten sowie die maximale Anzahl an ECTS-Punkten für jede anerkennbare Aktivität pro Studienjahr sind wie folgt:
 

Repräsentationstätigkeit Maximale Credits pro Studienjahr Zertifiziert durch die
Kloster 2 US-Generalsekretariat
Regierungsrat 2 US-Generalsekretariat
Sozialrat 2 US-Generalsekretariat
Delegation des CADUS-Studentenrates 1 CADUS-Sekretär
Studierendendelegation der Zentren 1 Zentrumssekretär
Mittelvorstand 1 Zentrumssekretär
Abteilungsrat 0,5 Abteilungssekretär
Kurs- und Gruppendelegierte 0,5 Zentrumssekretär

Für die Bereiche Hochschulkultur, Sport, Studierendenvertretung, Solidarität, Kooperation, Sprachakkreditierung und sportliche Aktivitäten können maximal 6 Wahlpflichtpunkte des gemeinsamen Blocks im Laufe des Studiums anerkannt werden.

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