Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen durch die Studierendenvertretung
Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen durch die Studierendenvertretung
Die Mitgliedschaft in Leitungs- oder Vertretungsgremien der Universität Sevilla gilt als studentische Vertretungstätigkeit.
Dem Schulsekretär müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Ordnungsgemäß ausgefüllter Antrag.
- Vom Sekretär des Kollegiums ausgestellte Bescheinigung. Diese wird am Ende des Studienjahres ausgestellt.
Der anfängliche Satz anerkennungsfähiger Aktivitäten sowie die maximale Anzahl an ECTS-Punkten für jede anerkennbare Aktivität pro Studienjahr sind wie folgt:
Repräsentationstätigkeit | Maximale Credits pro Studienjahr | Zertifiziert durch die |
---|---|---|
Kloster | 2 | US-Generalsekretariat |
Regierungsrat | 2 | US-Generalsekretariat |
Sozialrat | 2 | US-Generalsekretariat |
Delegation des CADUS-Studentenrates | 1 | CADUS-Sekretär |
Studierendendelegation der Zentren | 1 | Zentrumssekretär |
Mittelvorstand | 1 | Zentrumssekretär |
Abteilungsrat | 0,5 | Abteilungssekretär |
Kurs- und Gruppendelegierte | 0,5 | Zentrumssekretär |
Für die Bereiche Hochschulkultur, Sport, Studierendenvertretung, Solidarität, Kooperation, Sprachakkreditierung und sportliche Aktivitäten können maximal 6 Wahlpflichtpunkte des gemeinsamen Blocks im Laufe des Studiums anerkannt werden.