Zugang und Zulassung

Zugang und Zulassung

  • Wer zuvor die in Abschnitt 3 der Ministerialverordnung CIN/307/2009 genannten Fähigkeiten erworben hat, in dem die Anforderungen festgelegt sind, kann den Master-Abschluss erwerben, der ihn zur Ausübung des Berufs des Bau-, Kanal- und Hafeningenieurs befähigt Die Überprüfung der offiziellen Universitätsabschlüsse, die für die Ausübung des Berufes des technischen Ingenieurs für öffentliche Arbeiten berechtigen, und ihrer Ausbildung muss im Einklang mit den Bestimmungen in Abschnitt 5 der oben genannten Ministerialverordnung erfolgen.

  • Ebenso wird der Zugang zum Master-Abschluss ermöglicht, wenn das Abschlusszeugnis des Interessenten den Abschluss des Grundausbildungsmoduls und des branchenüblichen Moduls bescheinigt, auch wenn dieses nicht einen vollständigen Block des spezifischen Technologiemoduls abdeckt und abdeckt 48 Credits des in allen Blöcken dieses Moduls angebotenen Abschlusstitels, der gemäß der oben genannten Ministerialverordnung für die Ausübung des technischen Ingenieurs für öffentliche Arbeiten qualifiziert.

Bei Absolventen aus Bildungssystemen außerhalb des Europäischen Hochschulraums, die ihren ausländischen Abschluss nicht anerkennen lassen, kann das Akademische Komitee des für den Masterabschluss zuständigen Zentrums die erforderlichen Unterlagen zur Überprüfung der Einhaltung bestimmter Voraussetzungen anfordern Zugang zu diesem Master-Abschluss mit Befugnissen, die in der Verordnung CIN/309/2009 beschrieben und enthalten sind, einschließlich der Homologation des Abschlusses, wenn nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass der ausländische Abschluss die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

Gemäß den Bestimmungen der Universität Sevilla für universitäre Master-Abschlüsse liegt das Zulassungsverfahren für den Master-Abschluss in der Verantwortung des für den Master-Abschluss zuständigen Zentrums, das die Auswahlkriterien festlegt und dabei stets die Grundsätze der Leistung und Chancengleichheit respektiert .

Liegen mehr Bewerbungen als Plätze vor, erfolgt die Reihenfolge der Bewerbungen nach einer Auswertung, die folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Akademische Laufbahn.

  • Übereinstimmung der Kompetenzen der Zugangsqualifikation des Studierenden mit den Kompetenzen dieses Masterstudiums, Beurteilung der Angemessenheit der Inhalte des akademischen Curriculums (basierend auf dem Studium der Studienpläne) mit den im Masterstudium zu erwerbenden Kompetenzen. Diese Beurteilung wird vom Akademischen Komitee des Masters durchgeführt.  

  • Lebenslauf, Beurteilung der Berufserfahrung und anderer zusätzlicher Studien, die der Student möglicherweise hat, und insbesondere der Sprachkenntnisse. Diese Beurteilung wird vom Akademischen Komitee des Masters durchgeführt.

Nach der Einordnung der Studierenden, die eine Zulassung beantragen, nach den oben genannten Bewertungskriterien werden so viele Bewerber zugelassen, wie Studienplätze angeboten werden, und zwar streng nach Priorität. Im Falle eines Rücktritts werden zunächst nicht ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber entsprechend ihrer Rangfolge zur Zulassung zugelassen.

Konkret wird die Akademische Kommission den Absolventen des Bauingenieurwesens der Universität Sevilla Vorrang einräumen, da dieser Abschluss als Referenz für die Gestaltung des Studienplans für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen, Kanäle und Häfen verwendet wurde.

Das Einreise- und Einschreibungsverfahren wird durch die andalusische Einheitsbezirksvereinbarung geregelt.