Zugang und Zulassung
Zugang und Zulassung
Der Zugang zum Master-Abschluss, der zur Ausübung des Berufs des Bauingenieurs für Kanäle und Häfen berechtigt, wird denjenigen gewährt, die zuvor die in Abschnitt 3 der Ministerialverordnung CIN/307/2009 festgelegten Kompetenzen erworben haben, welche die Anforderungen für die Überprüfung offizieller Universitätsabschlüsse festlegt, die zur Ausübung des Berufs des Technischen Ingenieurs für öffentliche Arbeiten berechtigen, und deren Ausbildung den in Abschnitt 5 der vorgenannten Ministerialverordnung festgelegten Anforderungen entspricht.
Ebenso wird der Zugang zum Masterstudiengang gewährt, wenn der Studienabschluss des Interessenten belegt, dass er das Basisausbildungsmodul und das allgemeine Modul des Fachbereichs absolviert hat, selbst wenn er nicht einen vollständigen Block des spezifischen Technologiemoduls abdeckt, aber 48 der in den Blöcken dieses Moduls angebotenen Leistungspunkte eines Studiengangs umfasst, der zur Ausübung des Berufs des Technischen Ingenieurs für öffentliche Arbeiten berechtigt, gemäß der oben genannten Ministerialverordnung.
Im Falle von Absolventen von Bildungssystemen außerhalb des Europäischen Hochschulraums, deren ausländischer Abschluss nicht offiziell anerkannt ist, kann der Akademische Ausschuss des für den Masterstudiengang zuständigen Zentrums die Unterlagen anfordern, die erforderlich sind, um zu überprüfen, ob die spezifischen Zugangsbedingungen für diesen Masterstudiengang mit den in der Verordnung CIN/309/2009 beschriebenen und festgelegten Befugnissen erfüllt sind, einschließlich der offiziellen Anerkennung des Abschlusses, wenn nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass der ausländische Abschluss die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.
Gemäß den Bestimmungen der Universität Sevilla für universitäre Master-Abschlüsse liegt das Zulassungsverfahren für den Master-Abschluss in der Verantwortung des für den Master-Abschluss zuständigen Zentrums, das die Auswahlkriterien festlegt und dabei stets die Grundsätze der Leistung und Chancengleichheit respektiert .
Liegen mehr Bewerbungen als Plätze vor, erfolgt die Reihenfolge der Bewerbungen nach einer Auswertung, die folgende Kriterien berücksichtigt:
Akademische Laufbahn.
Die Übereinstimmung der Kompetenzen aus dem bisherigen Studienabschluss des Studierenden mit den Kompetenzen dieses Masterstudiengangs wird geprüft. Dabei wird die Eignung der Studieninhalte (auf Grundlage einer Überprüfung der bisher absolvierten Kurse) für die im Masterstudiengang zu erwerbenden Kompetenzen bewertet. Diese Bewertung erfolgt durch den akademischen Prüfungsausschuss des Masterstudiengangs.
Lebenslauf, Beurteilung der Berufserfahrung und anderer zusätzlicher Studien, die der Student möglicherweise hat, und insbesondere der Sprachkenntnisse. Diese Beurteilung wird vom Akademischen Komitee des Masters durchgeführt.
Nach der Einordnung der Studierenden, die eine Zulassung beantragen, nach den oben genannten Bewertungskriterien werden so viele Bewerber zugelassen, wie Studienplätze angeboten werden, und zwar streng nach Priorität. Im Falle eines Rücktritts werden zunächst nicht ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber entsprechend ihrer Rangfolge zur Zulassung zugelassen.
Die Akademische Kommission wird insbesondere Absolventen des Studiengangs Bauingenieurwesen der Universität Sevilla Vorrang einräumen, da dieser Abschluss als Grundlage für die Gestaltung des Curriculums des Masterstudiengangs Bauingenieurwesen, Kanäle und Häfen diente.
Das Einreise- und Einschreibungsverfahren wird durch die andalusische Einheitsbezirksvereinbarung geregelt.