Zugang und Zulassung
Jeder, der zuvor die in Abschnitt 3 der Ministerialverordnung CIN/308/2009 genannten Fähigkeiten erworben hat, in der die Anforderungen für die Überprüfung der offiziellen Universitätsabschlüsse festgelegt sind, die für die Ausübung des Berufs des Luftfahrttechnikingenieurs und deren Ausbildung qualifizieren, muss sein gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 5 der oben genannten Ministerialverordnung.
Ebenso wird der Zugang zum Master-Abschluss ermöglicht, wenn das Abschlusszeugnis des Interessenten den Abschluss des Grundausbildungsmoduls und des branchenüblichen Moduls bescheinigt, auch wenn dieses nicht einen vollständigen Block des spezifischen Technologiemoduls abdeckt und abdeckt 48 Credits des in den Blöcken des genannten Moduls angebotenen Abschlusstitels, der gemäß der oben genannten Ministerialverordnung für die Ausübung des Luftfahrttechnischen Ingenieurs qualifiziert.
Ebenso können diejenigen, die den Titel eines technischen Luftfahrtingenieurs in einem seiner Fachgebiete besitzen, auf diesen Master-Abschluss zugreifen, unbeschadet der Festlegung etwaiger vorheriger Ausbildungsergänzungen, die in diesem Fall als notwendig erachtet werden.
Gemäß den Bestimmungen der Universität Sevilla für universitäre Master-Abschlüsse liegt das Zulassungsverfahren für den Master-Abschluss in der Verantwortung des für den Master-Abschluss zuständigen Zentrums, das die Auswahlkriterien festlegt und dabei stets die Grundsätze der Leistung und Chancengleichheit respektiert .
Liegen mehr Bewerbungen als Plätze vor, erfolgt die Reihenfolge der Bewerbungen nach einer Auswertung, die folgende Kriterien berücksichtigt:
Akademische Laufbahn.
Übereinstimmung der Kompetenzen der Zugangsqualifikation des Studierenden mit den Kompetenzen der Referenzqualifikation für den Zugang zu diesem Masterstudiengang, Beurteilung der Angemessenheit der Inhalte des akademischen Curriculums (basierend auf dem Studium der absolvierten Studienpläne) für diese Kompetenzen. Diese Beurteilung wird vom Akademischen Komitee des Masters durchgeführt.
Lebenslauf, Bewertung der Berufserfahrung und anderer zusätzlicher Studien, die der Student möglicherweise hat, und insbesondere der Kenntnisse in Englisch und anderen Sprachen. Diese Beurteilung wird vom Akademischen Komitee des Masters durchgeführt.
Nach der Einordnung der Studierenden, die eine Zulassung beantragen, nach den oben genannten Bewertungskriterien werden so viele Bewerber zugelassen, wie Studienplätze angeboten werden, und zwar streng nach Priorität. Im Falle eines Rücktritts werden zunächst nicht ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber entsprechend ihrer Rangfolge zur Zulassung zugelassen.
Insbesondere wird das Akademische Komitee Absolventen der Luft- und Raumfahrttechnik der Universität Sevilla Vorrang einräumen, da dieser Abschluss als Referenz für die Gestaltung des Studienplans für den Master of Aeronautical Engineering verwendet wurde.
Das Einreise- und Einschreibungsverfahren wird durch die andalusische Einheitsbezirksvereinbarung geregelt.