Zugang und Zulassung

  • Wer zuvor die in Abschnitt 3 der Ministerialverordnung zur Festlegung der Anforderungen für die Überprüfung offizieller Hochschulabschlüsse im Zusammenhang mit dem mit der Ausübung des Berufs des Chemieingenieurs verbundenen Master-Abschlusses erworbenen Fähigkeiten erworben hat, kann auf den mit der Ausübung verbundenen Master-Abschluss zugreifen Die Ausübung des Berufes des Industrie- und Technikingenieurs sowie die Ausbildung müssen im Einklang mit der in Abschnitt 5 der oben genannten Verordnung festgelegten Ausbildung erfolgen, die sich jeweils auf das Modul „Spezifische Technologie“ der Industriechemie bezieht.
     

  • Ebenso ist der Zugang zum Master möglich, wenn der Abschlusstitel des Interessenten die Fähigkeiten abdeckt, die in den Grund- und allgemeinen Ausbildungsmodulen für den Industriezweig gemäß Abschnitt 5 der Ministerialverordnung enthalten sind, die die Anforderungen für die Überprüfung offizieller Universitätsabschlüsse festlegt mit der Ausübung des Berufs des Wirtschaftsingenieurs verbunden. In diesem Fall müssen die erforderlichen Ergänzungen vorgenommen werden, um die im Industriechemieblock der oben genannten Verordnung enthaltenen Fähigkeiten zu gewährleisten.
     

  • Ebenso können diejenigen, die über einen Bachelor-Abschluss in Energietechnik (oder ähnlichem) verfügen, einen Abschluss mit der Qualifikation „Technischer Bergbauingenieur (insbesondere Energieressourcen)“ und „Industrietechnischer Ingenieur mit Spezialisierung auf Industriechemie“, unbeschadet auf diesen Master-Abschluss zugreifen die Tatsache, dass in diesem Fall die als notwendig erachteten Vorausbildungsergänzungen festgestellt werden.

Liegen mehr Bewerbungen als Plätze vor, erfolgt die Reihenfolge der Bewerbungen nach einer Auswertung, die folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Akademische Laufbahn.

  • Präferenzniveau der Zugangsqualifikation des Studierenden.

  • Lebenslauf, Beurteilung der Berufserfahrung und anderer zusätzlicher Studien, die der Student möglicherweise hat, und insbesondere der Sprachkenntnisse. Diese Beurteilung wird vom Akademischen Komitee des Masters durchgeführt.

Nach der Einordnung der Studierenden, die eine Zulassung beantragen, nach den oben genannten Bewertungskriterien werden so viele Bewerber zugelassen, wie Studienplätze angeboten werden, und zwar streng nach Priorität. Im Falle eines Rücktritts werden zunächst nicht ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber entsprechend ihrer Rangfolge zur Zulassung zugelassen.

Konkret wird das Akademische Komitee den Absolventen des ETSi in Chemieingenieurwesen Vorrang einräumen, da dieser Abschluss als Referenz für die Gestaltung des Studienplans für den Masterstudiengang Chemieingenieurwesen verwendet wurde.

Das Einreise- und Einschreibungsverfahren wird durch die andalusische Einheitsbezirksvereinbarung geregelt.