Zugang und Zulassung
Um Zugang zu den offiziellen Lehren des Masterstudiengangs Umweltingenieurwesen , müssen Sie im Besitz eines offiziellen spanischen Universitätsabschlusses gemäß der Definition im Königlichen Dekret 1393/2007 sein und den akademischen Grad Bachelor, Ingenieur oder Architekt erhalten vom spanischen Staat in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung vor dem oben genannten Königlichen Erlass oder andere von einer Hochschuleinrichtung im Europäischen Hochschulraum ausgestellte Abschlüsse, die den Zugang zu Master-Abschlüssen in dem Land berechtigen, das den Abschluss ausstellt.
Ebenso haben Absolventen Zugang zu Absolventen in Bildungssystemen außerhalb des Europäischen Hochschulraums, ohne dass eine Homologation ihrer Abschlüsse erforderlich ist, nachdem die Universität überprüft hat, dass sie ein Ausbildungsniveau anerkennen, das den entsprechenden offiziellen spanischen Universitätsabschlüssen entspricht, und dass sie dazu berechtigt sind das Land, das den Abschluss für den Zugang zur postgradualen Ausbildung ausstellt.
Ausnahmsweise kann der Zugang zu anderen Qualifikationen und Abschlüssen nach einer detaillierten Analyse der zusätzlichen Fähigkeiten erfolgen, die nach dem Erwerb dieser Qualifikationen oder Abschlüsse durch zusätzliche Ausbildung und/oder Berufserfahrung erworben wurden, und, falls dies vom Master-Studienausschuss für notwendig erachtet wird, nach a persönliches Interview.
Zusätzlich zu den vorherigen Anforderungen müssen Sie die von der Junta de Andalucía durch den andalusischen Einheitsbezirk jährlich in jeder Ausschreibung festgelegten Anforderungen erfüllen, in denen der Kalender, die Vorregistrierungsanforderungen und die Bewertungskriterien für den Lebenslauf der Kandidaten für jeden Master-Abschluss aufgeführt sind individuell.
Studierende können die Anerkennung von Fächern beantragen, wenn sie bereits in offiziellen Bachelor-Studiengängen inhaltlich passende Fächer belegt haben.
Für den Fall, dass das Akademische Komitee des Masterstudiengangs den Antrag ablehnt, muss der Student die entsprechende Anmeldung innerhalb von 10 Tagen formalisieren. In jedem Fall muss der Studierende mindestens 30 Credits einschreiben, wobei die Credits, deren Anerkennung beantragt wurde, nicht eingerechnet sind.
Das Einreise- und Einschreibungsverfahren wird durch die andalusische Einheitsbezirksvereinbarung geregelt.