Zugang und Zulassung

Um Zugang zu den offiziellen Lehren des Masterstudiums zu erhalten, müssen Sie im Besitz eines offiziellen spanischen Universitätsabschlusses gemäß der Definition im Königlichen Dekret 1393/2007 sein, nämlich den von der spanischen Regierung verliehenen akademischen Grad Bachelor, Ingenieur oder Architekt Staat gemäß der Gesetzgebung vor dem oben genannten Königlichen Erlass oder andere Qualifikationen, die von einer Hochschuleinrichtung im Europäischen Hochschulraum ausgestellt wurden und den Zugang zu Master-Abschlüssen in dem Land berechtigen, das den Abschluss ausstellt.

Ebenso haben Absolventen Zugang zu Absolventen von Bildungssystemen außerhalb des Europäischen Hochschulraums, ohne dass eine Homologation ihrer Abschlüsse erforderlich ist, nachdem die Universität überprüft hat, dass sie ein Ausbildungsniveau anerkennen, das den entsprechenden offiziellen spanischen Universitätsabschlüssen entspricht, und dass sie die Berechtigung für das Land besitzen Ausstellung des Abschlusses für den Zugang zur postgradualen Ausbildung.

Ausnahmsweise kann der Zugang zu anderen Qualifikationen und Abschlüssen nach einer detaillierten Analyse der zusätzlichen Fähigkeiten erfolgen, die nach dem Erwerb dieser Qualifikationen oder Abschlüsse durch zusätzliche Ausbildung und/oder Berufserfahrung erworben wurden, und, falls dies vom Master-Studienausschuss für notwendig erachtet wird, nach a persönliches Interview.

Das Einreise- und Einschreibungsverfahren wird durch die andalusische Einheitsbezirksvereinbarung geregelt.