Anmeldeverlängerung für den Kurs 2023-24
Innerhalb des Zeitraums zwischen dem 15. und 31. Januar 2024 (jeweils einschließlich ) und über den auf Selbsteinschreibung kann die Verlängerung der Einschreibung für das laufende Studienjahr 2023/2024 formalisiert werden. Eventuelle Änderungen hierzu können innerhalb der gleichen Frist vorgenommen werden.
Diese Frist wird in den Studiengängen bis zum 16. Februar und in den Masterstudiengängen bis zum 4. März verlängert, ausschließlich für die Anmeldung zur Abschluss-/Masterarbeit.
Gemäß den Einschreibungsregeln für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Sevilla können alle Studierenden, die bereits im Studienjahr 2023/2024 eingeschrieben waren, ihre Einschreibung in Jahres- und Zweitsemesterfächern .
Unter keinen Umständen ist es denjenigen, die im laufenden Studienjahr die Ausstellung des Abschlusses für dasselbe Studium beantragt haben, möglich, eine Verlängerung der Immatrikulation formal zu beantragen.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Summe der im Studiengang eingeschriebenen Credits unter Berücksichtigung der ordentlichen Einschreibung und Verlängerung 90 Credits nicht überschreiten darf, wobei die Credits des TFG/TFM, die der externen Praktika und die der absolvierten Fächer nicht mitgerechnet werden. im Dritten Ordentlichen Aufruf.
Die Zahlung per Bankkarte. Die formalisierte Registrierung berechtigt erst ab dem Zeitpunkt der Formalisierung zur Erbringung von Lehrleistungen und erfordert möglicherweise keine Änderung der Registrierung akademische Programmierung des betreffenden Fachs oder der betreffenden Fächer.
In Fällen, in denen der maximale Bonusbetrag von 99 % der Junta de Andalucía im regulären Einschreibungszeitraum nicht abgezogen werden konnte, da der Bonus, auf den man Anspruch hatte, höher war als der geltende akademische Betrag, wird diese Differenz in der Regel angewendet Verlängerungsfrist zu den gleichen Konditionen. Ebenso gelten öffentliche Preisnachlässe, die im ordentlichen Zeitraum gutgeschrieben wurden, bzw. neue Abzüge können im Verlängerungszeitraum vorgenommen werden.
Die Nichtbezahlung der in der ordentlichen Frist oder der Verlängerungsfrist erstellten Belege und die Nichtvorlage der Unterlagen führen zur Annullierung der Registrierungsverlängerung.